Im Humanforschungsgesetz (HFG) werden folgende Definitionen verwendet, die so auch von der Interregionalen Blutspende SRK (IRB) übernommen wurden:
Die IRB liefert nur anonymisierte Blutprodukte für Forschungszwecke. Diese werden nur mit dem Einverständnis des Spendenden hergestellt. Sobald die bestellten Blutprodukte die IRB verlassen, können somit keine Rückschlüsse mehr auf den Spender, die Spenderdaten und dazugehörige Laborergebnisse gemacht werden können. Resultate von positiv getesteten Spendern können somit keinem anonymisierten Blutprodukt zugeordnet werden und der Besteller kann entsprechend auch nicht über positive Resultate informiert werden.
Dies ist besonders dann relevant, wenn Sie ganz frische Blutprodukte bei uns beziehen, bei denen aus Zeitgründen noch keine Laborresultate vorliegen. Frische ungetestete Blutprodukte sind zum Beispiel Buffy Coats (Artikel 92020) oder Vollblutröhrchen (92000-92009).
Sollten Sie diese Blutprodukte bei uns bestellen, bedenken Sie, dass Blut immer als potenziell infektiös betrachtet werden muss. Bei der Weiterverarbeitung der Blutprodukte sind die geltenden Richtlinien für das Arbeiten mit humanem Material zwingend einzuhalten.
Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Ina Krebber wenden.